Antragstellung als gemeinsamer Haushalt
Ein gemeinsamer Antrag ist das Standardverfahren, wenn zwei oder mehr Personen, die zusammen einen gemeinsamen Haushalt bilden, sich bewerben, eine Immobilie gemeinsam zu mieten. Dies ist der übliche Antragstyp für verheiratete Paare, eingetragene Partner, zusammenlebende Partner (zusammenlebende Partner), und Familien. Er unterscheidet sich von einem 'Gruppenantrag' für nicht verwandte Mitbewohner (Wohngemeinschaftsteilnehmer), da die Antragsteller vom Vermieter als eine einzige wirtschaftliche und soziale Einheit betrachtet werden. Der Antrag wird auf der Grundlage der gemeinsamen Stärke des Haushalts bewertet, aber er begründet auch eine gesamtschuldnerische Haftung aller Parteien.
Wie gemeinsame Anträge geprüft werden
Bei der Prüfung eines gemeinsamen Antrags schauen Vermieter und Makler typischerweise auf das zusammengefasste Bruttoeinkommen der Antragsteller. Die Einkommensvoraussetzung — zum Beispiel, dass das Brutto-Monatseinkommen das 3,5-fache der Miete betragen muss — wird in der Regel auf das Gesamteinkommen des Haushalts angewendet. Dies ermöglicht es den Partnern, ihre Ressourcen zu bündeln, um sich eine Immobilie zu qualifizieren, die sie möglicherweise nicht einzeln finanzieren könnten. Beide Antragsteller unterliegen dem vollständigen Prüfverfahren, das Bonitätsprüfungen und Aufforderungen zu Vermieterreferenzen für jede Person beinhalten kann.
Die wesentliche rechtliche Folge: 'Gesamtschuldnerische Haftung'
Es ist wichtig für gemeinsame Antragsteller zu verstehen, dass sie, falls ihr Antrag erfolgreich ist, nahezu sicher beide im Mietvertrag benannt werden und als gesamtschuldnerisch haftbar gelten. Dies ist ein wesentlicher juristischer Begriff. Das bedeutet, dass jeder Mieter individuell für die vollen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag verantwortlich ist, nicht nur für seinen Anteil. Wenn einer der Partner die Immobilie verlässt oder seinen Anteil an der Miete nicht zahlen kann, hat der Vermieter das gesetzliche Recht, die gesamte monatliche Miete von dem verbleibenden Partner zu verlangen. Dies gilt auch für Schäden an der Immobilie; der Vermieter kann jeden Mieter für die vollen Reparaturkosten verantwortlich machen. Diese gemeinsame Haftung ist ein grundlegender Aspekt des Abschlusses eines Mietvertrags als Paar oder Haushalt.