Der Garten-Kampf um Zuständigkeiten
Eine gesetzlich definierte Aufteilung
Wenn eine Mietimmobilie einen Garten (tuin) hat, ist die Frage, wer ihn pflegt, eine häufige Konfliktquelle. Das niederländische Mietrecht bietet einen Default-Rahmen, um diese Verantwortlichkeiten aufzuteilen, basierend auf dem Prinzip von 'klein onderhoud' gegenüber 'groot onderhoud'. Der Mieter ist für das (klein onderhoud) verantwortlich. Dazu gehören Routinetätigkeiten wie Rasenmähen, Unkrautjäten und das Zurückschneiden kleiner, niedriger Hecken. Die Idee ist, dass der Mieter den Garten ordentlich hält und verhindert, dass er während der Mietdauer überwuchert wird. Der Vermieter hingegen ist für größere, strukturelle Arbeiten (groot onderhoud) verantwortlich. Dazu gehören bedeutende Aufgaben wie das Beschneiden großer Bäume, der Austausch eines Zauns oder umfangreiche Neupflanzungen bzw. strukturelle Änderungen.
Wenn die Grenzen unscharf werden
Diese rechtliche Unterscheidung ist zwar auf dem Papier klar, in der Praxis oft unklar. Ist das Zurückschneiden einer großen, schnell wachsenden Hecke eine kleine Aufgabe oder eine große? Wer ist verantwortlich für den Austausch einiger kaputter Pflastersteine auf einer Terrasse? Da es solche Grauzonen gibt, ist es dringend ratsam, im Mietvertrag spezifische Klauseln zu haben, die die Gartenpflegepflichten ausdrücklich festlegen. Ein Vertrag könnte zum Beispiel festlegen, dass 'Beschneiden aller Bäume und Hecken liegt in der Verantwortung des Vermieters'. Ohne solche Klarheit sind Streitigkeiten nahezu unvermeidlich. Wenn der Vermieter einen professionellen Landschaftspflege-Service für das Objekt beauftragt hat, werden die Kosten oft dem Mieter über die monatlichen servicekosten (servicekosten) weiterberechnet, aber dies muss im Vertrag vereinbart werden, und der Vermieter muss eine jährliche Aufschlüsselung der tatsächlichen Kosten vorlegen.
Der Zustand 'wie er ist' und Vernachlässigung
Von den Mietern wird erwartet, dass sie den Garten im gleichen Zustand zurückgeben, wie sie ihn bei Erhalt erhalten haben, abzüglich normaler Abnutzung. Wenn ein Mieter den Garten vollständig vernachlässigt, kann der Vermieter einen Gärtner beauftragen, ihn am Ende des Mietverhältnisses wiederherzustellen, und die Kosten von der Kaution abziehen. Umgekehrt kann der Mieter formell Maßnahmen verlangen und, falls der Vermieter notwendige größere Instandhaltungsarbeiten weiterhin nicht durchführt — etwa, wenn er sich weigert, einen kranken Baum, der eine Gefahr darstellt, zu behandeln —, kann der Mieter den Fall gegebenenfalls vor die Huurcommissie (Mietgericht) oder vor Gericht bringen, um den Vermieter zur Erfüllung seiner Verpflichtungen zu zwingen.