Nur Gemeinschaftsgärten
Eine 'Gartenpflegegebühr' (kosten voor tuinonderhoud) kann eine legitime Gebühr sein, aber nur unter einer spezifischen Bedingung: Sie muss dem professionellen Unterhalt eines gemeinschaftlich genutzten Gartens (gemeenschappelijke tuin) dienen, der von mehreren Bewohnern genutzt wird. In vielen modernen Wohnanlagen wird das Gelände von einer professionellen Gartenbaufirma gepflegt, die vom Vermieter oder der Vereniging van Eigenaars (VvE) beauftragt wird. Die Kosten für diesen Service—Rasenmähen, Heckenschnitt, Beetpflege—werden dann unter allen Bewohnern aufgeteilt, die von dem Garten profitieren. Diese Gebühr würde als Bestandteil der monatlichen servicekosten enthalten, und der Vermieter muss eine transparente, jährliche Abrechnung der tatsächlichen Gartenpflegekosten vorlegen.
Die entscheidende Unterscheidung zum 'Privatgarten'
Diese gemeinschaftliche Gebühr muss deutlich abgegrenzt werden von der Situation eines Privatgartens, der ausschließlich von einem Mieter genutzt wird (z. B. der Garten einer Erdgeschosswohnung oder eines Einfamilienhauses). In diesem Fall sieht der Mietvertrag nahezu universell vor, dass der Mieter die tägliche Pflege (dagelijks onderhoud) seines eigenen Gartens verantwortlich ist und dies auf eigene Kosten erfolgt. Dazu gehören Aufgaben wie Rasenmähen, Unkrautjäten und leichte Schnittarbeiten. Für einen Vermieter, eine separate 'Gartenpflegegebühr' zu verlangen, während der Mieter gleichzeitig die Pflege durchführen muss, wäre eine unrechtmäßige Doppelbelastung. Der Vermieter bleibt nur für größere Instandhaltungsarbeiten verantwortlich, wie das Beschneiden größerer Bäume oder das Reparieren von Zäunen.
Prüfung des Mietvertrags
Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, muss ein potenzieller Mieter die Klauseln zum Garten sorgfältig lesen. Wenn es sich um einen Privatgarten handelt, klären Sie genau, in welchem Umfang Sie die Pflege übernehmen sollen. Ein wunderschön komplexer Garten kann eine erhebliche Zeit- und Kostenbelastung darstellen. Wenn es einen Gemeinschaftsgarten gibt, sollte der Vertrag festlegen, dass die Wartungs- bzw. Instandhaltungskosten über die servicekosten weitergegeben werden. Ein Vermieter, der versucht, eine vage, feste 'Gartenpflegegebühr' für einen Privatgarten zu verlangen, ohne dass diese ein transparenter Teil des servicekosten-Systems ist, handelt wahrscheinlich unrechtmäßig. Bitten Sie immer um Klarheit darüber, wer wofür verantwortlich ist und wer dafür bezahlt.