Mehr als Parken, derselbe Mangel an Rechten
Eine Garagenmietung ist ein Mietvertrag für eine private, eingeschlossene und abschließbare Garagenbox (Garagenbox). Diese kommen häufig in Wohngebieten vor, entweder als Teil eines Apartmentkomplexes oder in separaten Garagenblöcken. Sie werden typischerweise zum Abstellen eines Fahrzeugs genutzt, dienen aber auch der allgemeinen Lagerung. Obwohl sie physisch in einer Wohnumgebung liegen, ist der Mietvertrag für eine Garagenbox kein Wohnmietvertrag. Genau wie ein Parkplatz oder eine Lagerfläche wird eine Garage rechtlich als 'andere Gewerbefläche' nach niederländischem Recht (Art. 7:230a BW) eingeordnet. Das bedeutet, dass der robuste rechtliche Schutz, der Mieterinnen und Mietern von Wohnräumen eingeräumt wird, hier nicht gilt. Das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter wird nahezu vollständig durch die im Vertrag festgelegten Bedingungen geregelt, der in der Regel zugunsten des Vermieters formuliert ist.
Das Kleingedruckte: Nutzung und Kündigung
Da der Garagenmietvertrag ein ungeschützter Vertrag ist, hat der Vermieter einen großen Ermessensspielraum. Die Miete kann in beliebiger Höhe festgelegt werden und ist oft Gegenstand jährlicher Erhöhungen, die nicht durch staatliche Regulierung begrenzt sind. Ein Mieter kann die Miete bei der Huurcommissie nicht anfechten. Die Sicherheit des Mietverhältnisses ist ebenfalls gering; der Mietvertrag kann in der Regel vom Vermieter mit einer kurzen Kündigungsfrist gekündigt werden, oft nur ein bis drei Monate, ohne dass ein starker rechtlicher Grund vorliegt. Außerdem enthält der Mietvertrag sehr strenge Regeln zur zulässigen Nutzung der Garage. Es ist fast immer verboten, den Raum für gewerbliche Aktivitäten zu nutzen, als Werkstatt (Werkstatt), oder zum Wohnen. Das Lagern von entzündlichen oder gefährlichen Stoffen ist ebenfalls verboten. Vermieter und Eigentümergemeinschaften (VvE's) sind oft darauf bedacht, diese Regeln durchzusetzen, da unsachgemäße Nutzung die Gebäudeversicherung ungültig machen kann. Ein Mieter, der eine Garage für etwas anderes als das Abstellen eines Fahrzeugs und das Aufbewahren einfacher Haushaltsgegenstände nutzt, riskiert eine schnelle und rechtlich unkomplizierte Kündigung seines Mietverhältnisses. Der Garagenmietvertrag ist eine rein kommerzielle Transaktion für eine Nutzfläche, bei der alle Rechte und Sicherheiten eines Wohnraums fehlen.