Das eine Szenario, in dem eine 'Finder-Gebühr' legal ist
Der Begriff 'Finder-Gebühr' ist das englische Äquivalent von bemiddelingskosten (Mediationskosten).
Während diese Gebühren in den meisten Mietkonstellationen illegal sind, gibt es eine bestimmte Situation, in der der Mieter gesetzlich verpflichtet ist, eine Gebühr an einen Makler zu zahlen: wenn der Mieter formell seinen eigenen Immobilienmakler (aanhuurmakelaar) beauftragt hat, in seinem Auftrag zu handeln. In diesem Fall erteilt der Mieter dem Makler eine formale, schriftliche Beauftragung (opdracht tot dienstverlening), um aktiv den Markt nach einer geeigneten Immobilie zu durchsuchen, Besichtigungen zu arrangieren, den Preis und die Konditionen zu verhandeln und den Vertrag zu prüfen. Da der Mieter den Makler beauftragt hat, ist der Mieter der Auftraggeber und daher dafür verantwortlich, die vorher vereinbarte Provision oder 'Finder-Gebühr' nach einem erfolgreichen Abschluss zu zahlen. Dies ist eine legitime Transaktion für eine professionelle Dienstleistung, die direkt an den Mieter erbracht wird.
Das illegale Szenario: Reaktion auf eine Anzeige
Dies muss dem viel häufigereren und illegalen Szenario gegenübergestellt werden. Wenn Sie eine Immobilie selbst finden, indem Sie öffentliche Webseiten wie Pararius, Funda oder sogar die Website eines Maklers durchsuchen und den im Inserat aufgeführten Makler kontaktieren, arbeitet dieser Makler im Auftrag des Vermieters. Der Vermieter hat ihn beauftragt, einen Mieter zu finden. In dieser Situation kann der Makler Ihnen keine 'Finder-Gebühr' berechnen. Sie haben die Immobilie gefunden, nicht der Makler. Sie vermitteln im Auftrag des Vermieters, und der Vermieter muss sie bezahlen. Jeder Versuch des Maklers in diesem Szenario, Ihnen eine Gebühr zu berechnen, egal wie er sie bezeichnet, ist illegal.
Wie Sie sich schützen
Um sich zu schützen, unterschreiben Sie niemals ein Dokument von einem Vermietermakler, das als 'Beauftragung' formuliert ist, um eine Immobilie zu finden. Sie reagieren einfach auf eine Anzeige. Wenn Sie sich entscheiden, Ihren eigenen Makler (aanhuurmakelaar) zu beauftragen, stellen Sie sicher, dass Sie einen klaren, schriftlichen Vertrag haben, der die von ihnen zu erbringenden Dienstleistungen und die genaue Gebühr angibt (oft einen Prozentsatz der Jahresmiete oder eine Festgebühr). Diese Klarheit unterscheidet eine legitime professionelle Beziehung von einer illegalen Gebührenentnahme.



















