Die neue wesentliche Annehmlichkeit
Ein Ladegerät für Elektrofahrzeuge (EV) oder laadpaal in einer Mietimmobilie bezieht sich auf eine private Ladestation, die an einen reservierten Parkplatz angeschlossen ist. Mit dem rasanten Anstieg der Elektromobilität in den Niederlanden wird das Laden zu Hause zu einem Übergang von Luxus zu einer nahezu-notwendigen Funktion für EV-Besitzer. Dies unterscheidet sich von der Abhängigkeit vom umfangreichen Netz öffentlicher Ladestationen (openbare laadpalen), da ein privater Charger Bequemlichkeit, Zuverlässigkeit und oft niedrigere Stromkosten bietet. Für Vermieter wird die Werbung für eine Immobilie mit vorinstalliertem EV-Ladegerät zu einem signifikanten Verkaufsargument, insbesondere in den oberen Segmenten des Mietmarktes und in neu errichteten Gebäuden.
Das Dilemma des Mieters: Installation und Kosten
Für einen Mieter in einer Immobilie ohne Ladestation kann die Installation schwierig und frustrierend sein. Zentrale Frage ist immer: wer bezahlt? Vermieter zögern oft, mehrere Tausend Euro zu investieren, um eine Ladestation für einen Mieter zu installieren, der womöglich nur einige Jahre bleibt. Die Situation ist in Mehrfamilienhäusern noch komplizierter. Die Installation erfordert die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft (VvE), was ein langsamer, bürokratischer Prozess sein kann. Die VvE muss die gesamte elektrische Kapazität des Gebäudes berücksichtigen und ein faires System zur Abwicklung der Kosten für den Stromverbrauch festlegen. Es gibt mehrere Modelle:
- Private Ladestation am eigenen Zähler: Das ideale Szenario, bei dem die Ladestation an den eigenen Stromzähler des Mieters angeschlossen ist. Dies ist oft technisch schwierig und teuer.
- Geteilte Ladestationen mit Abonnement: Die VvE installiert mehrere Ladestationen, die von den Bewohnern mit einer Aufladekarte genutzt werden können, wobei die Kosten automatisch abgerechnet werden.
- Mieter installiert, Vermieter genehmigt: Ein Mieter könnte anbieten, die Installation selbst zu bezahlen, doch dies erfordert die Zustimmung des Vermieters und der Eigentümergemeinschaft (VvE) und wirft Fragen darüber auf, was mit der Ladestation passiert, wenn der Mieter auszieht.
Ein Mieter mit einem Elektrofahrzeug sollte vagen Versprechungen skeptisch gegenüberstehen und die Ladesituation im Detail klären, bevor er einen Mietvertrag unterschreibt. Das Recht, eine Ladestation zu installieren, ist noch kein garantiertes Mietrecht, was es zu einem zentralen Verhandlungspunkt macht.