Die Standardvereinbarung
Ein Mieter, Ein Vertrag
Eine einzelne Mietvereinbarung ist die einfachste und gängigste Form des Mietvertrags in den Niederlanden. Eine einzelne Person wird als 'Mieter' (Mieter) im Mietvertrag für eine selbstständige Wohneinheit (selbstständige Wohneinheit) benannt. Diese Person hat das ausschließliche Nutzungsrecht und ist allein verantwortlich für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, einschließlich der vollständigen Zahlung der Miete und der ordnungsgemäßen Wartung der Immobilie. Sämtliche Kommunikation des Vermieters richtet sich an diesen einzelnen Mieter, und ihnen stehen alle Rechte und Schutzbestimmungen zu, die dem niederländischen Mietrecht zustehen.
Der Status von Partnern und Ehepartnern
Ein wichtiges Merkmal des niederländischen Rechts ist, wie es die Partner oder Ehepartner des offiziellen Mieters behandelt. Wenn ein Mieter verheiratet ist oder eine eingetragene Partnerschaft hat, wird dessen Partner automatisch zu einem gesetzlichen Mitmieter (medehuurder van rechtswege), auch wenn sein Name nicht im ursprünglichen Vertrag steht. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie der ursprüngliche Mieter. Für nicht verheiratete Paare, die zusammenleben (samenwonenden), erlangt der Partner diesen Status nicht automatisch. Nachdem sie jedoch mindestens zwei Jahre in der Immobilie zusammengelebt und einen 'dauerhaften gemeinsamen Haushalt' (duurzame gemeenschappelijke huishouding) aufrechterhalten haben, kann der Partner formell beantragen, Mitmieter zu werden. Der Vermieter kann diesen Antrag nur aus sehr begrenzten Gründen ablehnen. Dies bietet einen bedeutenden Schutz für Partner, die nicht im ursprünglichen Mietvertrag stehen.
Ausschließliche Belegung und Kontrolle
Als der alleinige rechtliche Mieter hat diese Person das Recht auf ruhige Nutzung ihres Zuhauses. Der Vermieter darf ohne Erlaubnis nicht eindringen. Der Mieter hat auch eine gewisse Kontrolle darüber, wer mit ihnen lebt. Während der Hauptmieter der Verantwortliche ist, kann er Partner, Familie oder Freunde bei sich wohnen lassen, ohne die Erlaubnis des Vermieters zu benötigen, solange die Immobilie nicht überbelegt wird. Dies steht im deutlichen Gegensatz zu einer Gemeinschaftsmietung, bei der alle Mieter gemeinsam im Mietvertrag stehen, oder zu einer Zimmervermietung, bei der der Vermieter die Belegung anderer Zimmer in der Immobilie kontrolliert.