Ihre Daten sind kein offenes Buch
Wenn Sie eine Wohnung in den Niederlanden mieten möchten, werden Sie mit einer Menge personenbezogener Informationen konfrontiert. Dieser Prozess ist jedoch kein Freibrief. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) — im Niederländischen als Algemene verordening gegevensbescherming (AVG) bekannt — setzt strenge Grenzen dafür, welche Daten erhoben werden dürfen, warum sie erhoben werden und wie lange sie gespeichert werden dürfen. Das Kernprinzip ist Datenminimierung: Ein Vermieter oder Mieterverwalter sollte nur die Informationen anfordern, die unbedingt notwendig sind, um Ihre Eignung als Mieter zu beurteilen. In der Praxis besteht ein ständiges Spannungsverhältnis zwischen dem Wunsch des Vermieters, Risiken zu eliminieren, und dem Recht des Mieters auf Privatsphäre. Viele Makler fordern immer noch mehr Daten, als gesetzlich zulässig ist, in der Annahme, dass potenzielle Mieter sich nicht beschweren, aus Angst, die Immobilie zu verlieren.
Das Daten-Dilemma: Notwendig vs. Aufdringlich
Was dürfen sie rechtlich verlangen? Die niederländische Datenschutzbehörde (Autoriteit Persoonsgegevens) hat dazu Hinweise gegeben:
- Zulässige Daten: Name und Kontaktdaten, Nachweis der Identität, Nachweis des Einkommens (z. B. Arbeitsvertrag, aktuelle Gehaltsabrechnungen) und die Anzahl der Personen, die die Immobilie bewohnen werden.
- Unzulässige Daten: Die Abfrage sensibler Informationen wie Gesundheitsdaten, sexuelle Orientierung oder Ihre BSN (Bürgerdienstnummer) für den ursprünglichen Antrag ist in der Regel verboten. Sie dürfen auch nicht verlangen, Ihre vollständigen Kontoauszüge mit allen Transaktionen offenzulegen. Sie müssen Ihr Einkommen überprüfen, nicht Ihre Ausgaben.
Die häufigste Verletzung besteht in der Aufforderung zu einer unredigierten Kopie Ihres Ausweises oder Reisepasses. Das ist äußerst riskant, da es Ihr Foto und Ihre BSN enthält, die für Identitätsdiebstahl genutzt werden können. Der richtige, sichere Weg, um einen Ausweis vorzulegen, besteht darin, die Regierungs-App KopieID zu verwenden. Damit können Sie eine sichere Kopie erstellen, indem Sie Ihre BSN und Ihr Foto unkenntlich machen und ein Wasserzeichen hinzufügen, das angibt, wofür die Kopie bestimmt ist und an welchem Datum sie erstellt wurde.
Ihre Rechte als 'Datenbetroffene(r)'
Nach der AVG sind Sie nicht nur Mieter; Sie sind eine/r 'Datenbetroffene(r)' mit spezifischen, durchsetzbaren Rechten:
- Recht auf Auskunft: Sie können den Vermieter oder Makler genau fragen, welche Daten sie über Sie speichern.
- Recht auf Berichtigung: Wenn sie falsche Informationen haben (z. B. ein falsch geschriebener Name), haben Sie das Recht, diese zu berichtigen.
- Recht auf Löschung ('Recht auf Vergessenwerden'): Wenn Sie die Immobilie nicht bekommen, müssen sie Ihre Daten löschen. Wenn Sie die Immobilie bekommen, müssen sie Ihre Daten eine angemessene Zeit nach Ablauf Ihres Mietverhältnisses und der Begleichung aller finanziellen Verpflichtungen löschen. Sie dürfen Ihre Akte nicht auf unbestimmte Zeit 'für alle Fälle' behalten.