Ihre Daten, Ihr Vermieter und das Gesetz
In dem Prozess, eine Wohnung zu mieten, übergibt ein potenzieller Mieter eine Fülle hochsensibler persönlicher Daten. Dazu gehören Kopien von Pässen oder Personalausweisen, detaillierte Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge, Kontoauszüge und mehr. Diese Daten verschwinden nicht einfach, wenn der Mietvertrag unterschrieben ist; der Vermieter und sein Immobilienmakler sammeln, verarbeiten und speichern sie. Diese Tätigkeit ist nicht unreguliert. Alle Vermieter und Makler in den Niederlanden, von großen Konzernen bis hin zu Privatpersonen, gelten als 'Datenverantwortliche' und sind gesetzlich an die strengen Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gebunden, im Niederländischen bekannt als die Algemene verordening gegevensbescherming (AVG). Dieses Gesetz legt fest, wie sie mit Ihren Daten umgehen müssen, was sie verlangen dürfen, und welche Rechte Sie in Bezug auf Ihre eigenen Informationen haben. Leider ist der Immobiliensektor nicht immer ein Vorbild in der Einhaltung von Vorschriften, und Mieter müssen wachsam sein.
Datenminimierung: Was dürfen sie rechtlich verlangen?
Ein zentrales Prinzip der DSGVO ist die 'Datenminimierung': Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung sollte nur die Daten erheben, die für den jeweiligen Zweck zwingend erforderlich sind. Im Kontext einer Mietanfrage besteht der Zweck darin, die Identität des Mieters zu überprüfen, seine Zahlungsfähigkeit zu bewerten und das Mietverhältnis zu verwalten. Daher kann ein Vermieter legitim nach folgendem fragen:
- Identitätsnachweis (z. B. Reisepass oder Personalausweis).
- Nachweis des Einkommens (z. B. aktuelle Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag).
- Kontaktdaten.
Allerdings bedeutet das Prinzip der Minimierung, dass sie nicht nach übermäßigen oder irrelevanten Daten fragen dürfen. Ein Vermieter hat kein Anrecht, nach Ihrer medizinischen Vorgeschichte, Ihren religiösen Überzeugungen oder der gesamten finanziellen Geschichte Ihres Lebens zu fragen. Auch bei berechtigten Anfragen gelten Regeln. Zum Beispiel, beim Vorlegen einer Kopie Ihres Ausweises, wird Ihnen gesetzlich geraten (und sollte vom Makler ermutigt werden), Ihre Burgerservicenummer (BSN) und Ihr Foto unkenntlich zu machen, da diese für den Zweck des Vermieters nicht notwendig sind. Ein Makler, der unredigierte Kopien oder eine übermäßige Menge an Unterlagen verlangt, ist ein deutliches Zeichen für Nichteinhaltung.
Rechte des Mieters nach DSGVO
Die DSGVO gewährt Einzelpersonen eine Reihe grundlegender Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten. Als Mieter haben Sie das Recht auf:
- Auskunftsrecht: Sie können Ihren Vermieter oder Makler genau fragen, welche personenbezogenen Daten sie über Sie speichern und wie sie diese verarbeiten.
- Recht auf Berichtigung: Wenn Daten, die sie speichern, falsch sind, haben Sie das Recht, deren Berichtigung zu verlangen.
- Recht auf Löschung ('Recht auf Vergessenwerden'): Sie können verlangen, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind. Dies ist insbesondere nach Beendigung des Mietverhältnisses relevant. Während der Vermieter einige Daten für eine gesetzlich vorgeschriebene Frist (z. B. zu Steuerzwecken) aufbewahren kann, dürfen sie Ihre gesamte Bewerbungsakte nicht unbegrenzt aufbewahren.
In der Praxis können die Praktiken zur Datensicherheit im Mietsektor oft ungenügend sein. Bewerbungsunterlagen werden oft unsicher per E-Mail versendet und unsachgemäß gespeichert. Mieter sollten proaktiv bei Anfragen zu Daten nachfragen, Daten so sicher wie möglich bereitstellen und ihr Recht geltend machen, ihre Daten nach Beendigung der Geschäftsbeziehung löschen zu lassen.