Die uneindeutige Pflicht der 'Dakgoot Schoonmaken'
Die Dachrinnenreinigung (dakgoot schoonmaken) scheint eine vermeintlich unbedeutende Aufgabe zu sein, die häufig zu Konflikten zwischen Mietern und Vermietern in den Niederlanden führt. Ihre Bedeutung ist jedoch keineswegs gering. Dachrinnen sind dazu gedacht, Regenwasser vom Dach zu sammeln und es sicher vom Fundament und von der Fassade des Gebäudes abzuleiten. Wenn sie sich mit Laub, Moos und anderem Schmutz verstopfen, kann Wasser überlaufen und zu ernsthaften Problemen wie Lecks, Holzverrottung an Fensterrahmen (houtrot) und sogar zu strukturellen Wasserschäden führen. Obwohl sich alle darüber einig sind, dass Dachrinnen frei gehalten werden müssen, ist die Frage, wer dafür verantwortlich ist, eine berüchtigte Grauzone im niederländischen Mietrecht.
Vermieter vs. Mieter: Die 'Zugänglichkeit'-Regel
Die Verteilung der Verantwortlichkeit wird durch das Besluit kleine herstellingen (Minor Repairs Decree) geregelt. Dieses Dekret besagt, dass der Mieter für die 'kleinen, täglichen Wartungsarbeiten' verantwortlich ist, die leicht auszuführen und preiswert sind. Für Dachrinnen wurde dies dahingehend interpretiert, dass der Mieter für die Reinigung von Dachrinnen und Abflüssen verantwortlich ist, wenn sie leicht zugänglich sind. Hier liegt die Unklarheit. Was gilt als 'leicht zugänglich'? Bei einem Mieter, der ein im Erdgeschoss gelegenes Haus mietet und eine Dachrinne hat, die mit einer einfachen Haushaltsleiter erreichbar ist, liegt die Verantwortung wahrscheinlich bei ihm. Allerdings ist bei einem Mieter, der im dritten Stock eines Mehrfamilienhauses wohnt, die Dachrinnen eindeutig unzugänglich und damit die Verantwortung beim Vermieter (oder der VvE). Der Streit entsteht oft bei Mietern im ersten oder zweiten Stock oder in Häusern, in denen eine spezielle, lange Leiter erforderlich ist. Vermieter werden oft versuchen, diese Verantwortung auf den Mieter abzuwälzen, auch wenn dies nicht sicher oder vernünftig ist.
Praktische Hinweise für Mieter
Angesichts der rechtlichen Unklarheit sollten Mieter proaktiv handeln, um sich zu schützen. Idealerweise sollte der Mietvertrag eindeutig festlegen, wer für die Dachrinnenreinigung verantwortlich ist. Wenn dies nicht der Fall ist, sollte ein Mieter niemals eine Reinigungsaufgabe übernehmen, die sich unsicher anfühlt. Wenn Sie feststellen, dass eine verstopfte Dachrinne vorhanden ist, auf die Sie nicht sicher zugreifen können, besteht Ihre Pflicht darin, dies Ihrem Vermieter sofort und schriftlich zu melden (E-Mail genügt). Fügen Sie nach Möglichkeit Fotos bei. Indem Sie den Vermieter formell über das Problem informieren, erfüllen Sie Ihre Verpflichtung als guter Mieter. Wenn der Vermieter dann nicht handelt und Wasserschäden auftreten, sind Sie vor einer Haftung geschützt, weil Sie eine Aufzeichnung Ihrer Beschwerde haben. Das Ignorieren einer verstopften Dachrinne, auch einer unzugänglichen, könnte zu einem schwierigen Rechtsstreit führen, bei dem der Vermieter versuchen könnte, Sie teilweise für den daraus resultierenden Schaden verantwortlich zu machen.



















