Typischerweise in der Kaltmiete enthalten
In der überwiegenden Mehrheit niederländischer Mietverträge gilt der private, abschließbare Abstellraum (berging), der mit einer Wohnung einhergeht – egal, ob er sich im Dachboden (zolder) oder im Keller (kelder) befindet – als integraler Bestandteil der gemieteten Immobilie (het gehuurde). Dementsprechend ist das Nutzungsrecht an diesem Raum in der Kaltmiete (kale huur) enthalten. Ein Vermieter, der für die Standardlagerung, die zur Wohnung gehört, eine separate, zusätzliche Gebühr erhebt, ist ein deutliches Warnzeichen. Diese Praxis ist oft ein Versuch, die beworbene Kaltmiete künstlich zu senken, um die Immobilie billiger erscheinen zu lassen oder um die Vorgaben des regulierten Mietwesens zu umgehen. Mieter sollten solchen separaten Gebühren für ihren primären Abstellraum gegenüber äußerst skeptisch sein.
Wann eine Gebühr erhoben werden könnte
Es gibt einige legitime, wenngleich seltene Szenarien, in denen eine Gebühr für Lagerfläche gelten könnte. 1. Zusätzlicher Stauraum: Wenn ein Mieter einen weiteren Abstellraum im Gebäude mieten möchte, der nicht dem Apartment zugewiesen ist, kann der Vermieter sicherlich eine separate monatliche Miete für diesen zusätzlichen Raum verlangen. Dies wäre eine eigenständige Mietvereinbarung. 2. Betriebskosten für Gemeinschaftsbereiche: Die Kosten für die Instandhaltung der Gemeinschaftsbereiche des Kellers oder Dachbodens – z. B. Elektrizität für Beleuchtung und Reinigung der gemeinsam genutzten Flure – können legitim in die Gesamtkosten des Gebäudes aufgenommen werden (servicekosten). Dies ist eine gemeinsame Kostenposition für den Gemeinschaftsraum, kein direkter Zuschlag für Ihre private, abschließbare Einheit. Der Vermieter muss eine detaillierte jährliche Aufschlüsselung dieser Kosten vorlegen.
Worauf man achten sollte
Vor der Unterzeichnung eines Mietvertrags klären Sie, dass die Nutzung des angegebenen berging in der Kaltmiete enthalten ist. Falls der Vermieter auf einer separaten Gebühr für diese Standard-Lagerfläche besteht, sollten Sie deren Rechtmäßigkeit hinterfragen. Es deutet auf mangelnde Transparenz hin und kann darauf hindeuten, dass der Vermieter später weitere fragwürdige Gebühren erheben wird. Die Lagerfläche gilt als Teil der Wohnung, und ihre Kosten sollten Bestandteil der Miete für diese Wohnung sein.