Rauchmelder: Eine verbindliche Verpflichtung
Seit dem 1. Juli 2022 ist in den Niederlanden geltendes Recht, funktionsfähige Rauchmelder (rookmelders) in jedem Stockwerk aller Wohnungen, einschließlich Mietobjekten, verbindlich vorgeschrieben. Dies ist eine signifikante und nicht-verhandelbare Verpflichtung für Vermieter. Die primäre Verantwortung für den Kauf und die Installation dieser Rauchmelder liegt vollständig beim Vermieter. Das Gesetz (Bouwbesluit 2012) schreibt vor, dass die Detektoren der europäischen Norm EN 14604 entsprechen müssen. Das ist kein Vorschlag; es ist eine gesetzliche Forderung, und Nichteinhaltung kann im Brandfall ernsthafte rechtliche und versicherungsbezogene Folgen für den Vermieter haben. Die Platzierung dieser Detektoren ist ebenfalls wichtig; sie müssen in geschlossenen Räumen installiert werden, die Teil eines festgelegten Fluchtwegs sind. In einer typischen Wohnung bedeutet dies mindestens einen Detektor im Flur oder Korridor, der die Schlafzimmer mit dem Haupteingang verbindet. Der skeptische Mieter sollte sich bewusst sein, dass einige Vermieter diese Regel auf die billigste Weise erfüllen werden. Sie könnten minderwertige Detektoren installieren, die anfällig für Fehlalarme durch Kochdämpfe oder Dampf sind, was zu dem Phänomen führt, das als 'Alarmmüdigkeit' bekannt ist. Wenn ein Detektor aus keinem Grund dauerhaft Alarm auslöst, sind Mieter eher geneigt, seine Batterien zu entfernen oder ihn ganz abzunehmen, was seinen lebensrettenden Zweck völlig zunichtemacht. Daher liegt es zwar in der Verantwortung des Vermieters, das Gerät zu installieren, doch der Mieter sollte weiterhin prüfen, ob es eine seriöse Marke ist und sinnvoll installiert wurde.
Verantwortung des Mieters: Tests und Batterien
Während der Vermieter Rauchmelder bereitstellt und installiert, verschiebt sich die Verantwortung für deren fortlaufende Funktionalität auf den Mieter. Dies ist eine wichtige Unterscheidung, die viele Mieter übersehen. Der Mieter ist verantwortlich für regelmäßige Tests und Wartung der Rauchmelder in seiner Wohnung. Dies umfasst in der Regel das mindestens monatliche Drücken der Testtaste, um sicherzustellen, dass der Alarm korrekt ausgelöst wird. Wichtiger noch, wenn der Rauchmelder batteriebetrieben ist, ist der Mieter für den Austausch der Batterien zuständig, wenn diese schwinden (in der Regel durch ein intermittierendes Piepen signalisiert). Diese Arbeitsteilung ist logisch—the Mieter ist in der Wohnung anwesend und am besten geeignet, eine niedrige Batteriestandwarnung zu bemerken—aber sie kann auch eine Schwachstelle in der Sicherheitskette darstellen. Wenn ein Mieter diese Verantwortung vergisst, vernachlässigt oder sich dessen nicht bewusst ist, kann ein Detektor nutzlos werden, ohne dass jemand es bemerkt, bis es zu spät ist. Es wird dringend empfohlen, bei Einzug in eine neue Immobilie eine der ersten Maßnahmen des Mieters zu ergreifen, alle installierten Rauchmelder zu testen und, falls sie keine Langzeitbatterien haben, frische Batterien zu installieren, unabhängig von Zusicherungen des Vermieters. Diese kleine, kostengünstige Maßnahme nimmt den Zweifel aus der Gleichung und verlagert die Kontrolle über dieses wichtige Sicherheitsmerkmal fest in die Hände des Mieters.
Feuerlöscher und andere Ausrüstung
Über die obligatorischen Rauchmelder hinaus sind die gesetzlichen Anforderungen an andere Brandschutzausrüstungen in einzelnen Mietwohnungen überraschend gering. Ein Vermieter ist in der Regel gesetzlich nicht verpflichtet, einen Brandblusser (brandblusser) oder eine Blusdeken (blusdeken) innerhalb einer eigenständigen Wohneinheit bereitzustellen. Die Verantwortung für das Vorhandensein dieser Gegenstände liegt in der Regel im Ermessen und in der Bereitschaft des Mieters. Die Situation ist in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen größerer Wohnanlagen anders. Vermieter oder die VvE (Vereniging van Eigenaars) sind für die Brandsicherheit in gemeinschaftlich genutzten Bereichen wie Fluren, Treppenhäusern und Parkgaragen verantwortlich. Dies umfasst oft das Installieren und Warten von Brandlöschern (typischerweise Pulver- oder Schaummtypen), Notbeleuchtung und klare Wegweiser für Fluchtwege. Diese Gegenstände unterliegen regelmäßigen professionellen Inspektionen und Zertifizierungen, und Aufzeichnungen sollten aufbewahrt werden. Ein gewissenhafter Mieter sollte einen Rundgang durch die gemeinschaftlich genutzten Bereiche seines Gebäudes machen, um diese Ausrüstung zu überprüfen. Gibt es einen Brandlöscher im Hauptflur? Hat er einen aktuellen Inspektionsaufkleber? Ist das Notausgangsschild beleuchtet? Das Fehlen oder eine schlechte Wartung solcher Ausrüstung in Gemeinschaftsbereichen ist eine ernsthafte Sicherheitslücke und sollte dem Vermieter oder der VvE umgehend gemeldet werden. Während Sie für die Bereitschaft Ihrer eigenen Wohnung verantwortlich sind, ist der Vermieter dafür verantwortlich sicherzustellen, dass der gemeinsame Fluchtweg ausreichend geschützt ist.