Eine Gefahr in historischen Häusern
Bleihaltige Farbe (loodhoudende verf) ist eine giftige Substanz, die im Wohnungsbau in den Niederlanden lange Zeit üblich war, bis ihre Verwendung stark eingeschränkt und schließlich verboten wurde. Grundsätzlich besteht eine potenzielle Gefahr nur in Gebäuden, die vor 1960 erbaut wurden. Intakte, unveränderte bleihaltige Farbe an einer Wand wird nicht als unmittelbare, akute Gefahr angesehen. Die Gefahr entsteht, wenn die Farbe zu lösen beginnt, abzublättern oder abzuplatzen und/oder während Renovierungsarbeiten, wenn sie abgeschliffen wird, wodurch giftiger Staub entsteht, der eingeatmet oder verschluckt werden kann und eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung darstellt, insbesondere für Kinder.
Die Pflicht des Vermieters, ein sicheres Zuhause bereitzustellen
Das Vorhandensein von sich verschlechternder bleihaltiger Farbe wird als 'Mangel' (gebrek) betrachtet, und seine Sanierung liegt in der Verantwortung des Vermieters als Teil seiner Pflicht, ein sicheres und gesundes Zuhause bereitzustellen. Der Mieter sollte den Vermieter schriftlich benachrichtigen, wenn er in einer älteren Immobilie Farbe entdeckt, die sich ablöst oder abblättert. Der Vermieter ist dann verpflichtet, das Problem zu beheben. Eine ordnungsgemäße Sanierung bedeutet nicht immer, alle Farbe abzutragen; sie kann auch darin bestehen, sie zu versiegeln, indem man sie mit einem speziellen Dichtmittel und moderner, sicherer Farbe überstreicht. Jede Renovierungsarbeit in einem vor 1960 errichteten Haus, bei der Schleifen oder das Stören alter Farbschichten anfallen, sollte von Fachleuten mit geeigneten Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden.