Mehr als die Meinung eines Vermieters
Wie viele Personen in einer Mietwohnung leben können, ist nicht nur eine Frage, die der Vermieter entscheiden muss. In den Niederlanden ist es in erster Linie die Gemeinde (gemeente), die Regeln zur Belegung festlegt und durchsetzt, um Überbelegung (overbewoning) zu verhindern und sichere sowie gesunde Lebensbedingungen zu gewährleisten. Diese Vorschriften sind insbesondere in dicht besiedelten Städten wie Amsterdam, Rotterdam und Den Haag streng. Vermieter, die gegen diese Regeln verstoßen, oft indem sie ein Familienhaus illegal in eine überfüllte Unterkunft für zahlreiche internationale Studierende oder Arbeitnehmer verwandeln, sehen sich schweren Strafen gegenüber, einschließlich hoher Geldstrafen und dem potenziellen Verlust ihrer Mietgenehmigungen. Ein Vermieter darf gesetzlich keine 50-Quadratmeter-Wohnung an fünf Erwachsene vermieten, egal ob die Mieter dem Arrangement zustimmen.
Die Regeln hängen oft mit der Basisregistratie Personen (BRP), dem kommunalen Bevölkerungsregister, zusammen. Jede Person, die in den Niederlanden wohnt, ist gesetzlich verpflichtet, an ihrer Hauptadresse registriert zu sein. Gemeinden haben oft Richtlinien, die die Anzahl der Erwachsenen begrenzen, die nicht zu einem einzigen 'Haushalt' gehören und sich an einer Adresse registrieren können. Dies ist ein Schlüsselmechanismus zur Kontrolle illegaler Zimmervermietungen und Überbelegung. Bevor man einen Mietvertrag unterschreibt, insbesondere als Teil einer Gruppe, ist es wichtig, bei der Gemeinde zu überprüfen, wie viele Personen sich legal an der Immobilie registrieren können. Die Unterzeichnung eines Mietvertrags für eine Immobilie, in der man sich nicht registrieren kann, führt zu erheblichen administrativen Problemen, die von der Krankenversicherung bis zu den Steuern reichen.
Definition von 'Overbewoning'
Die technische Definition von Überbelegung kann sich je nach Stadt leicht unterscheiden, basiert jedoch im Allgemeinen auf der Menge an nutzbarem Wohnraum (gebruiksoppervlakte) pro Person. Zum Beispiel könnte ein gängiger Standard sein, dass eine Wohnung als überbelegt gilt, wenn weniger als 12 Quadratmeter nutzbare Fläche pro Erwachsenen vorhanden sind. Diese Regeln sind rechtlich bindend und Bestandteil der kommunalen Bau- und Wohnvorschriften (bouwverordening oder huisvestingsverordening). Ein Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, diese Standards einzuhalten. Ein Mieter, der in einer überfüllten Situation untergebracht ist, kann seinen Vermieter bei der Gemeinde melden. Die Gemeinde kann dann Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen, die letztendlich dazu führen könnten, dass die Mieter ausziehen müssen, aber sie macht den Vermieter auch für die Schaffung einer illegalen und unsicheren Wohnsituation verantwortlich.