Gebäude für alle: Das 'Bouwbesluit'
Die Barrierefreiheit in den Niederlanden wird hauptsächlich durch das Bouwbesluit (Bauverordnung) geregelt. Dies ist eine umfassende Sammlung nationaler technischer Vorschriften, die alle Neubauten und größeren Renovierungsprojekte betreffen. Das Bouwbesluit enthält spezifische Mindeststandards für Barrierefreiheit, um sicherzustellen, dass neue Gebäude von Menschen mit Behinderungen, einschließlich Rollstuhlfahrern, nutzbar sind.
Neubauten vs. Bestandswohnungen
Ein wesentlicher Unterschied im niederländischen Recht besteht darin, dass diese Barrierefreiheitsstandards nicht retroaktiv sind.
- Neubau (
Nieuwbouw): Jedes heute errichtete Wohngebäude muss dem aktuellen Bouwbesluit entsprechen. Dies bedeutet in der Regel, dass es einen stufenfreien Eingang, einen Aufzug, falls es mehrere Etagen gibt, und Türöffnungen, die breit genug für einen Rollstuhl sind.
- Bestandsgebäude (
Bestaande Bouw): Der Großteil des niederländischen Wohnungsbestands wurde vor Inkrafttreten dieser modernen Standards errichtet. Ein altes Kanalhaus aus dem 17. Jahrhundert, mit steilen, engen Treppen, ist rechtlich nicht verpflichtet, barrierefrei gemacht zu werden. Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, eine bestehende Immobilie an neue Barrierefreiheitsstandards anzupassen, es sei denn, er unternimmt eine groß angelegte, genehmigungspflichtige Renovierung.
Für Mieterinnen und Mieter mit Behinderungen, die eine Wohnung suchen, bedeutet dies, dass ihre Suche weitgehend auf moderne Gebäude (in der Regel ab den 1990er-Jahren) oder auf Immobilien fokussiert wird, die speziell über das Wmo (Gesetz über soziale Unterstützung) angepasst wurden.