Die absolute Verantwortung des Vermieters
Was die Sicherheit von Balkonen, Geländern und Dachterrassen betrifft, liegt die Verantwortung ausschließlich und absolut beim Eigentümer der Immobilie – dem Vermieter oder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in einer Wohnanlage. Es gibt keinen Graubereich oder eine Klausel 'Kleinreparaturen', die diese Last auf den Mieter verschiebt. Dies liegt daran, dass ein Balkon ein primäres Bauelement des Gebäudes ist, und sein Versagen katastrophale Folgen haben kann. Die Sicherheitsanforderungen für Balkone werden durch die Bauverordnung festgelegt, eine Reihe nationaler technischer Standards für alle Bauvorhaben in den Niederlanden. Diese Verordnung legt Mindestanforderungen fest, z. B. zur Höhe des Geländers oder des Balkons (in der Regel mindestens 1 Meter), zum maximalen Abstand zwischen vertikalen Stäben (um zu verhindern, dass Kinder hindurchschlüpfen), und vor allem zur Tragfähigkeit des Balkons und seiner Geländer. Für neuere Gebäude sind diese Standards ziemlich streng. Die Herausforderung besteht jedoch bei älteren Immobilien. Während sie sicher sein sollten, erfüllen sie möglicherweise nicht die neuesten, strengsten Versionen der Bauverordnung. Sie unterliegen oft dem Bestandschutz, was bedeutet, dass sie lediglich die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung geltenden Vorschriften einhalten müssen. Diese Rechtslücke macht einen alten, bröckelnden Balkon nicht sicherer. Ein Vermieter kann das Alter des Gebäudes nicht als Ausrede verwenden, sichtbare und gefährliche Mängel zu ignorieren.
Erkennung potenzieller Gefahren
Mieter sollten niemals davon ausgehen, dass ein Balkon sicher ist, nur weil er existiert. Es ist entscheidend, eine sorgfältige visuelle und physische Inspektion durchzuführen, sowohl vor der Unterzeichnung eines Mietvertrags als auch regelmäßig während der Mietdauer. Achten Sie auf sichtbare Anzeichen struktureller Schäden. Bei Betonbalkonen umfasst dies große Risse, bröckelnde Kanten (Betonrost), oder freiliegendes und rostendes Bewehrungsstahl. Diese sind keine kosmetischen Probleme; sie sind ernsthafte Hinweise darauf, dass die strukturelle Integrität beeinträchtigt sein könnte. Für Metallgeländer prüfen Sie auf signifikanten Rost und Korrosion, insbesondere an den Stellen, an denen das Geländer am Gebäude verankert ist. Wackelige oder lose Geländer sind ein sofortiges und gravierendes Warnzeichen. Drücken Sie das Geländer sanft, aber fest, um seine Stabilität zu testen. Wenn es signifikantes Spiel oder Bewegung gibt, sollte dies als unsicher gelten und sofort gemeldet werden. Beurteilen Sie außerdem das Design des Geländers. Hat es horizontale Stäbe, die von einem Kind leicht erklommen werden könnten, was eine Leiterwirkung erzeugt? Ist der Abstand zwischen den vertikalen Elementen zu groß? Obwohl diese Gestaltungsmerkmale nach älteren Bauvorschriften zulässig gewesen sein mögen, stellen sie immer noch ein reales Risiko dar. Jede Besorgnis über die Balkonsicherheit ist berechtigt. Lassen Sie sich nicht von Vermieter oder Immobilienmakler Ihre Beobachtungen abtun. Ihre körperliche Sicherheit ist kein verhandelbarer Bestandteil des Mietvertrags.
Berichts- und Eskalationsprozess
Wenn Sie einen Grund zu der Annahme haben, dass ein Balkon unsicher ist, müssen Sie schnell und formell handeln. Ihr erster Schritt besteht darin, Ihren Vermieter schriftlich zu informieren (z. B. per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben) über Ihre konkreten Bedenken. Fügen Sie klare, datierte Fotos der von Ihnen identifizierten Mängel bei (Risse, Rost, lose Befestigungen usw.). Beschreiben Sie das Problem im Detail und geben Sie an, dass Sie glauben, es stelle ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko dar. Diese schriftliche Kommunikation ist Ihr wesentliches Beweismittel. Ein Balkonfehler, der die Sicherheit beeinträchtigt, gilt als ein erheblicher Mangel, und der Vermieter ist verpflichtet, ihn dringend zu untersuchen und zu beheben. Wenn der Vermieter Ihre Aufforderung ignoriert oder keine angemessenen Maßnahmen ergreift, müssen Sie die Angelegenheit eskalieren. Der nächste Schritt besteht darin, die Bauaufsichtsbehörde Ihrer örtlichen Gemeinde zu kontaktieren, oft als Bau- und Wohnaufsicht bezeichnet. Sie haben die Befugnis, die Immobilie zu inspizieren, und wenn sie der Ansicht sind, dass der Balkon gefährlich ist, können sie eine Durchsetzungsbeschluss erlassen, die den Vermieter zur Durchführung der erforderlichen Reparaturen verpflichtet, oft unter Androhung erheblicher Geldstrafen. In Fällen anhaltender Untätigkeit des Vermieters können Sie auch eine Klage bei der Mietkommission einreichen, um eine erhebliche Mietminderung zu verlangen, bis der Balkon wieder sicher und zugänglich gemacht ist. Unterschätzen Sie niemals die Gefahr eines vernachlässigten Balkons; es ist eines der wenigen Bereiche einer Mietimmobilie, in dem Mängel direkt lebensbedrohlich sein können.