Wartung der Außenhülle des Gebäudes
Die Wartung der Außenhülle des Gebäudes umfasst alle Arbeiten an der äußeren Hülle des Gebäudes, die darauf abzielen, sie strukturell intakt, wetterbeständig und in einem ordentlichen Reparaturzustand zu halten. Dies ist im Wesentlichen die Verantwortung des Eigentümers – entweder direkt der Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft (WEG) für Mehrfamilienhäuser. Der Umfang dieser Arbeiten ist breit und umfasst:
- Anstrich (Außenanstrich): Die regelmäßige Lackierung von Fensterrahmen, Türen und anderen Holzelementen ist entscheidend, um sie vor Fäulnis und Verfall im feuchten Klima der Niederlande zu schützen.
- Mauerwerks- und Fassadenreparaturen: Dazu gehört das Beheben von Rissen im Mauerwerk, das Verfugen der Fugen (voegwerk) und sicherzustellen, dass die Fassade stabil und wetterfest ist.
- Fenster- und Türrahmenwartung: Reparieren oder Ersetzen von verrotteten Holzrahmen oder fehlerhaften Dichtungen an modernen Fenstern, um Zugluft und Leckagen zu verhindern.
- Balkone und Galerien: Sicherstellung der Tragfähigkeit und Sicherheit von Balkonen, einschließlich Betonreparaturen und Geländerwartung.
Alle diese Aufgaben gelten als Großunterhalt und liegen in finanzieller und praktischer Verantwortung des Eigentümers. Von einem Mieter kann nicht verlangt werden, diese Arbeiten zu bezahlen oder zu veranlassen.
Mehr als nur Ästhetik
Aus der Perspektive eines Vermieters ist die Außenwartung eine teure, regelmäßige Notwendigkeit, die sich leicht aufschieben lässt. Ein skeptischer Mieter sollte verstehen, dass diese Arbeiten oft so lange wie möglich verzögert werden, um Kosten zu sparen, was direkte negative Auswirkungen auf die Lebensqualität des Mieters haben kann. Abblätternde Farbe mag wie ein kosmetisches Problem erscheinen, ist aber oft ein Symptom zugrunde liegender Probleme. Verrottende Fensterrahmen gehören zu den häufigsten Problemen und führen zu erheblicher Zugluft, die die Heizkosten des Mieters deutlich erhöhen, sowie zu möglichem Wassereintritt und Schimmel. Rissiges Mauerwerk kann auch Feuchtigkeit in die Wände eindringen lassen und Feuchtigkeit im Inneren des Hauses verursachen.
Die Verantwortung des Mieters ist auf die grundlegendste Instandhaltung beschränkt, wie z. B. die regelmäßige Reinigung der Fenster (sowohl innen als auch an erreichbaren Außenteilen) und ihres privaten Balkonplatzes. Wenn der Vermieter schließlich größere Außenarbeiten plant, kann dies den Mieter erheblich belästigen und monatelange Gerüstbau, Lärm und Arbeiter außerhalb der Fenster zur Folge haben. Obwohl diese Wartung notwendig ist, erhalten Mieter selten irgendeine Form von Entschädigung für die lang andauernde Beeinträchtigung ihres friedlichen Wohnens an der Immobilie (Wohngenuss).