Die gesetzliche Pflicht des Vermieters, fair zu handeln
Die Einhaltung der Antidiskriminierungsgesetze ist für Vermieter in den Niederlanden kein optionales Zusatzangebot; sie ist eine grundlegende gesetzliche Anforderung. Es ist illegal für einen Vermieter oder Immobilienmakler, einen potenziellen Mieter aufgrund von Rasse, Nationalität, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung zu diskriminieren. Trotzdem bleibt Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ein ernstes und weit verbreitetes Problem. Um dem entgegenzuwirken, hat die Regierung spezifische Gesetzgebung eingeführt, die Vermieter stärker zur Rechenschaft zieht.
Das 'Gesetz über gute Vermieterschaft' (Wet goed verhuurderschap)
Der Grundpfeiler der Einhaltung der Antidiskriminierungsvorschriften ist das Wet goed verhuurderschap. Dieses Gesetz, das für alle Vermieter gilt, legt eine Reihe von sieben verbindlichen Regeln für eine gute Vermieterschaft fest. Die erste und wichtigste dieser Regeln ist die Verpflichtung, Diskriminierung zu verhindern. Das Gesetz verlangt, dass Vermieter Folgendes tun müssen: 1. Verwenden Sie ein klares und transparentes Auswahlverfahren. 2. Verwenden Sie objektive und angemessene Auswahlkriterien. Zum Beispiel können sie Einkommensvoraussetzungen festlegen, aber sie dürfen kein Vorurteil für 'Expats' oder 'keine Familien' äußern. 3. Begründen Sie Ihre Wahl des Mieters. Wenn ein abgelehnter Kandidat fragt, warum er nicht ausgewählt wurde, muss der Vermieter eine klare Begründung auf der Grundlage seiner objektiven Kriterien geben können. Diese Gesetzgebung zielt darauf ab, den Auswahlprozess von subjektiven Launen zu lösen und ihn zu einem fairen, nachweisbaren System zu bewegen.
Durchsetzung und Meldung
Ein wesentlicher Bestandteil des neuen Gesetzes ist der Durchsetzungsmechanismus. Jede Gemeinde (gemeente) ist nun verpflichtet, einen meldpunt (eine Hotline oder Meldestelle) einzurichten, bei der Mieter und Wohnungssuchende Fälle von Diskriminierung und andere Formen des Fehlverhaltens des Vermieters melden können. Die Gemeinde hat die Befugnis, diese Beschwerden zu untersuchen, und kann Vermieter, die gegen die Antidiskriminierungsregeln verstoßen, mit erheblichen Geldstrafen belegen, wobei Strafen für Wiederholungstäter bis zu €20.000 oder mehr erreichen können. Obwohl der Nachweis von Diskriminierung schwierig sein kann, ist das Melden derselben ein entscheidender Schritt, schlechte Vermieter zur Rechenschaft zu ziehen und den Behörden bei der Identifizierung von Mustern illegalen Verhaltens zu helfen.