Diese wunderschön fertiggestellte, unmöblierte Wohnung befindet sich im Vermeer Living-Komplex in der Houttuinen 56 B in Delft, direkt neben dem Delft-Bahnhof und in fußläufiger Entfernung zum Stadtzentrum. Die Wohnung liegt im vierten Stock eines kleinteiligen Wohnkomplexes, der in drei Gebäudeteile unterteilt ist. Der Komplex hat insgesamt 62 Studios und Wohnungen, jeweils mit eigenem Terrassenzugang. Die moderne offene Küche der Wohnung ist mit den notwendigen Geräten ausgestattet und verfügt über eine Fußbodenheizung sowie einen PVC-Boden.
Die Aufteilung der Wohnung umfasst einen Flur, ein Badezimmer mit Dusche und Waschbecken, eine Toilette, ein Wohn-/Esszimmer mit moderner Küche und ein Schlafzimmer im hinteren Bereich. Die moderne Küche ist mit einer Einbau-Geschirrspülmaschine, Induktionsherd, Dunstabzugshaube, Kombi-Backofen/Mikrowelle und einer Kühl-Gefrierkombination ausgestattet. Die Mietpreise belaufen sich auf 1.960 € pro Monat, zuzüglich 70 € pro Monat an Servicekosten und Versorgungsleistungen wie Wasser, Strom, TV und Internet. Es gibt auch die Möglichkeit, einen zusätzlichen Parkplatz für 150 € pro Monat zu mieten.
Der Vermeer Living-Komplex befindet sich in einer lebhaften Gegend mit vielen Restaurants und Geschäften in der Nähe. Der TU-Campus ist mit dem Fahrrad erreichbar. Die Wohnung ist ab dem 1. Januar 2026 zur Vermietung verfügbar. Der Mietvertrag basiert auf dem ROZ-Modell, mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Der Vermieter verlangt eine Kaution in Höhe von einer Monatsmiete und eine nachweisbare finanzielle Stabilität für die Dauer des Mietverhältnisses.
Die Wohnung ist luxuriös fertiggestellt und vollständig isoliert mit komfortabler Fußbodenheizung, was ihr eine Energieklasse A+++ verleiht. Rauchen ist nicht gestattet, und es dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters keine Änderungen an der gemieteten Immobilie vorgenommen werden. Haustiere sind verhandelbar. Die Wohnung eignet sich für maximal eine berufstätige Person oder ein Paar, und auch Doktorandenpaare werden berücksichtigt. Studierende sind nicht berechtigt.