Diese angehängte Seniorenwohnung (Aanleunappartement) befindet sich im ersten Stock des Om de Noord-Komplexes in Hoogkarspel. Die Wohnung hat eine Gesamtnutzfläche von 69,5 m² und wurde 2007 erbaut. Die Aufteilung umfasst ein geräumiges, kombiniertes Wohnzimmer mit offener Küche, zwei Schlafzimmer, ein Badezimmer und einen großzügigen Innenlagerraum. Ein kompakter Balkon mit Blick auf einen Innenteich auf dem Gelände des Komplexes. Die Wohnung ist für Senioren vorgesehen und eignet sich nicht für Haushalte mit Kindern.
Das Wohnzimmer und die Küche zusammen messen ca. 31,00 m², das Hauptschlafzimmer ca. 15,00 m² und das zweite Schlafzimmer ca. 7,50 m². Die Küchenfläche beträgt ca. 5,50 m² und der Innenlagerraum ca. 5,50 m²; das Badezimmer ca. 5,00 m². Zusätzlich zum internen Lager gibt es externen Lagerraum innerhalb des Komplexes und das Gebäude ist mit einem Aufzug ausgestattet. Der Grundriss der spezifischen Einheit gibt weitere Details zur internen Anordnung.
Die Wohnung ist mit Doppelverglasung und einer zentralen Heizungs-Kombikessel (CV-Kombikessel) ausgestattet. Die Gasanschluss für Kochen wurde bei neu vermieteten Einheiten entfernt und durch eine Perilex-Dreiphasen-Anschluss ersetzt, der für elektrisch induktionskook geeignet ist. Vermieter, die elektrische Öfen oder Herde verwenden, benötigen möglicherweise Anpassungen am Zählerkasten; solche Änderungen liegen in der Verantwortung des Mieters. Die Immobilie ist mit Merkmalen ausgestattet, die üblicherweise mit Seniorenwohnungen assoziiert werden, und bietet praktischen Zugang per Aufzug.
Die Mietdetails beinhalten eine Nettomonatsmiete von 876,07 € und Nebenkosten von 65,10 €, was zu einer Bruttomonatsmiete von 941,17 € führt. Es gilt eine Einkommensvoraussetzung für Bewerber mit einer Mindesteinkommensgrenze von 27.776 €. Es gilt eine Altersvoraussetzung für den Wohnsitz. Bewerber müssen eine Einkommensbescheinigung von der Steuerbehörde und Unterlagen über die aktuelle Aufenthaltsgeschichte vorlegen; gegebenenfalls werden zusätzliche Unterlagen im Falle einer Vormundschaft oder Schuldenverwaltung benötigt. Unter bestimmten Bedingungen können Mieter Anspruch auf Wohngeld durch die Steuerbehörde haben.