Diese Immobilie ist ein historisches Mergelhaus im Zentrum von Valkenburg aan de Geul und gehört zum ehemaligen Wassermühlenkomplex "De Oude Molen" (Molen van Schyns). Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1860 und wurde zwischen 2004 und 2006 unter Beibehaltung seines monumentalen Charakters restauriert. Das Haus verbindet ursprüngliche architektonische Elemente mit modernen Einrichtungen und liegt neben dem Geul-Fluss im historischen Kern der Stadt. Der Komplex umfasst auch andere Nutzungen wie ein Museum und einen Mühlshop mit einer Lunchroom.
Das Erdgeschoss ist von der rechten Seite eines großen Innenhofs zugänglich. Auf dieser Ebene befindet sich eine geräumige Halle mit einer modernen Toilette und einem Stromzähler-Schrankschrank. Die Küche misst ca. 21,5 m² und ist mit Einbauschränken und Geräten ausgestattet, darunter eine Spülmaschine, Gasherd und Dunstabzug; die Küche bietet direkten Zugang zum Innenhof. Es gibt einen separaten Vorderzugang mit Zugang zum Hof und die gesamte Hof-/Gartenfläche beträgt ca. 33 m².
Ebenfalls im Erdgeschoss befindet sich ein großes Wohnzimmer, das in zwei Bereiche unterteilt ist und eine Gesamtfläche von ca. 47 m² hat, mit Parkettboden. Das erste Stockwerk enthält drei Schlafzimmer mit ungefähren Größen von 25, 22 und 20 m² bzw. und ein komplettes Badezimmer mit Badewanne, Dusche, zwei festen Waschbecken und einer zweiten Toilette. Ein großer Dachboden von ca. 95 m² ist über eine feste Treppe erreichbar und beherbergt den Hochleistungs-HR-Gasheizung/ Zentralheizofen. Die Heizung wird vom Zentralheizungssystem (HR-Kombitherme) bereitgestellt.
Wichtige Merkmale umfassen eine Gesamtwohnfläche von ca. 130 m² plus ein Dachboden von ca. 95 m², ein Innenhof von ca. 33 m² und drei Hauptschlafzimmer in einem Sechs-Zimmer-Wohnkonzept. Die Immobilie ist ein Einfamilienhaus, angebaut/terrassenhaus (bestehende Bauweise) aus dem Jahr 1860 und in 2004–2006 restauriert. Interieur-Details umfassen Parkettboden, integrierte Küchengeräte und ein vollständig ausgestattetes Badezimmer. Haustiere sind nach Absprache erlaubt; andere Mieterregeln sind mit dem Vermieter oder Verwalter zu bestätigen.