Diese Wohnung, die sich im ersten Stock eines gut gepflegten Gebäudes befindet, ist zur Miete im begehrten Stadtteil Wittevrouwen in Utrecht verfügbar. Mit einer Fläche von 38 m² ist die Wohnung vollständig möbliert und verfügt über ein gemütliches Wohnzimmer sowie ein Schlafzimmer mit einer zusätzlichen Schlafempore. Die offene Küche ist mit verschiedenen Geräten ausgestattet, was sie für das tägliche Leben praktisch macht. Das Badezimmer ist mit einer Dusche und einer Toilette ausgestattet und bietet wesentliche Annehmlichkeiten für den Komfort.
Die Lage dieser Wohnung ist eines ihrer herausragenden Merkmale. Wittevrouwen ist bekannt für seine ruhige und ansprechende Atmosphäre und liegt dennoch in der Nähe des lebhaften Stadtzentrums. Die Bewohner können die einfache Erreichbarkeit der nahegelegenen Biltstraat und des Griftparks genießen, die sich perfekt für entspannte Spaziergänge oder Outdoor-Aktivitäten eignen. Für diejenigen, die zur Uithof oder zum Hauptbahnhof pendeln, reicht eine fünfminütige Fahrradtour aus. Darüber hinaus ist die natürliche Schönheit der Wälder in De Bilt ebenfalls in Reichweite, was das Wohnen in diesem erstklassigen Gebiet verbessert.
Diese Mietwohnung ist sofort verfügbar und eignet sich entweder für eine Person oder ein Paar. Die Miete beträgt 1.495 € pro Monat, zuzüglich Nebenkosten wie Gas, Wasser, Strom und Internet, mit einer Vorauszahlung von 200 € pro Monat für diese Dienstleistungen. Eine Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten ist erforderlich, um eine sichere Mietvereinbarung zu gewährleisten.
Die Wohnung wird als Wohnung innerhalb eines bestehenden Gebäudes klassifiziert, das 1906 erbaut wurde. Sie besteht aus 2 Zimmern, darunter 1 Schlafzimmer und 1 Badezimmer, die alle auf einer einzigen Etage liegen. Parkmöglichkeiten sind vorhanden, allerdings kostenpflichtig. Bitte beachten Sie, dass Rauchen und Haustiere in der Wohnung nicht erlaubt sind und die maximale Anzahl der Bewohner auf zwei Personen begrenzt ist. Der Mietvertrag ist vorübergehend, mit einer maximalen Dauer von 12 Monaten, beginnend am 1. Mai 2025.