Dieses Zweizimmer-Einfamilienhaus befindet sich an der Beukenlaan 24 in Grootebroek und hat eine Gesamtwohnfläche von 64 m². Das Objekt wurde 1969 erbaut und umfasst im Erdgeschoss ein Wohnzimmer, ein Schlafzimmer und ein Badezimmer, mit einem geräumigen Dachboden, der über eine feste Treppe zugänglich ist. Die aufgelistete Nettomiete pro Monat beträgt 682,96 €. Das Haus wird als lebenslagenbeständig beschrieben und liegt in einer ruhigen Hofanlage mit umliegendem Grün.
Aufteilung und Maße sind vorhanden: Wohnzimmer 18,30 m², Schlafzimmer 11,30 m², Küche 7,00 m², Abstellraum 4,00 m², Badezimmer 4,20 m² und Dachboden 19,20 m². Die Immobilie umfasst einen internen Abstellraum und eine feste Treppe zum Dachboden, die zusätzlichen nutzbaren Bodenfläche bietet. Das Badezimmer und das Schlafzimmer befinden sich im Erdgeschoss, was zu einer Aufteilung beiträgt, die für Bewohner geeignet ist, die gerne im Erdgeschoss schlafen. Die Küchenlage wird vermerkt: Eine aufgerüstete Gas-Küche kann zur Übernahme angeboten werden; wenn diese Küche nicht übernommen wird, wird während der Leerstand eine Standard-Ersetzen-Küche mit drei oberen und drei unteren Schränken und einer elektrischen Kochverbindung bereitgestellt.
Heizung und Energiefunktionen umfassen eine Kombi- Zentralheizung, Doppelverglasung und Solarmodule. Diese Elemente beziehen sich auf die Energieeffizienz und Heizversorgung des Wohnhauses. Außenbereich umfasst sowohl einen Vorder- als auch einen Hintergarten; der Hintergarten liegt östlich und ist über eine Gasse zugänglich. Die Umgebung der Immobilie wird beschrieben als ruhiger kleiner Innenhof mit nahegelegenen Grünflächen und lokalen Annehmlichkeiten. Ein Einkaufzentrum (Streekhof) befindet sich ca. 900 Meter von der Immobilie entfernt.
Wohnbedingungen umfassen eine maximale Haushaltsgröße von zwei Personen und eine Mindestaltersanforderung von 55 Jahren für Bewerber. Es gibt eine Einkommensobergrenze für die Berechtigung festgelegt bei 54.847 €. Bewerber müssen Einkommensnachweise vorlegen, wie z. B. eine Einkommenserklärung der Steuerbehörde oder einen Steuerbescheid und ggf. aktuelle Gehaltsabrechnungen oder Leistungsnachweise, um wesentliche Änderungen des Einkommens zu dokumentieren. Die Anzeige weist darauf hin, dass die Immobilie als Seniorenwohnungsart ausgewiesen ist und dass Standardmietbedingungen und Unterlagen gelten.