Diese Zwei-Zimmer-Wohnung befindet sich in der Bordeslaan 302 im Paleiskwartier von 's-Hertogenbosch. Die Wohnung liegt im vierten Stock des Wohnkomplexes 'Het Kabinet', der 2008 erbaut wurde, und verfügt über einen Balkon, Stauraum und einen Innenparkplatz. Die Wohnung befindet sich in günstiger Lage, nur einen kurzen Fußweg vom lebhaften Stadtzentrum entfernt, wo die Bewohner die lokalen Annehmlichkeiten genießen können, ohne die damit verbundenen Belastungen. Darüber hinaus sind verschiedene tägliche Notwendigkeiten und der Bahnhof nur einen Steinwurf entfernt.
Beim Betreten der Wohnung werden Sie von einem geräumigen Eingangsbereich empfangen, der eine Toilette, einen Zählerraum und einen Kleiderschrank umfasst. Der Wohnbereich verfügt über eine offene Küche mit einer wandmontierten Küchenzeile, die viel Arbeitsfläche und verschiedene Einbaugeräte bietet. Von der Küche aus haben Sie Zugang zum Innenlagerraum, in dem sich der zentrale Heizkessel befindet und der Platz für Waschgeräte bietet. Der Sitzbereich blickt auf die Straße und führt zum Schlafzimmer. Das Schlafzimmer hat Zugang zum nach Westen ausgerichteten Balkon, und das Badezimmer ist ebenfalls vom Schlafzimmer aus zugänglich, ausgestattet mit einer Badewanne, einer Duschkabine und einem Waschbecken. Die gesamte Wohnung ist mit Laminatböden ausgestattet, mit Ausnahme des Schlafzimmers.
Im Keller des Gebäudes haben die Bewohner Zugang zum Innenlagerbereich und die Möglichkeit, ein Auto in der Garage zu parken. Der Wohnkomplex verfügt außerdem über einen Gemeinschaftshof und eine geräumige Dachterrasse, die eine angenehme Umgebung zum Entspannen bietet.
Der Mietpreis beträgt 1.850 € pro Monat, zuzüglich Gas, Wasser, Strom und Nebenkosten (70,95 €). Zahlungen sind an den Vermieter per Lastschrift zu leisten. Zu den zusätzlichen Kosten gehören Energie- und Nebenkosten wie Gas, Wasser, Strom, Internet, Fernsehen und Abfallentsorgung, die der Mieter direkt mit den entsprechenden Dienstleistern regeln muss. Eine Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten ist erforderlich, bevor der Mietvertrag beginnt, mit Verfügbarkeit ab Anfang Mai 2025. Der Mietvertrag ist unbefristet, mit einer Kündigungsfrist von einem Kalendermonat. Der Mietvertrag erfolgt gemäß dem vom Rat für Immobilienangelegenheiten (ROZ) am 20. März 2017 festgelegten Modell sowie den damit verbundenen allgemeinen Bestimmungen. Der Vermieter wird als Hausverwalter fungieren. Rauchen ist in der Wohnung nicht gestattet, und Haustiere sind nach Rücksprache erlaubt. Es gilt eine Einkommensanforderung von dem Dreifachen der Nettomiete als Brutto-Monatseinkommen.