Diese 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im zweiten Stock eines galerieartigen Wohngebäudes im Jaap van Praaghuis-Komplex. Das Gebäude wurde 1975 erbaut und die Wohnung verfügt über eine Gesamtwohnfläche von ca. 60,48 m². Die Immobilie gehört zu einer Seniorenwohnanlage und hat die Energieeffizienzklasse B. Der Zugang zu dieser Etage ist vom Haupteingang aus per Aufzug oder Treppe möglich.
Die Innenaufteilung umfasst eine Diele, ein Wohnzimmer mit Zugang zu einem westlich ausgerichteten Balkon, eine offene Küche, ein Schlafzimmer und einen Hobbyraum bzw. internen Lagerraum. Das Badezimmer verfügt über eine Duschgelegenheit, einen Waschmaschinenanschluss, ein Waschbecken und ein erhöhtes WC. Die Größen der Räume sind angegeben als Wohnzimmer 26,17 m², Schlafzimmer 14,04 m², Küche 6,65 m², Hobbyraum 6,17 m², Diele 2,28 m² und Badezimmer 5,17 m², insgesamt ergibt sich die angegebene Fläche.
Gebäude- und Ausstattungsmerkmale umfassen zentrale Beheizung, elektrisches Kochen, Doppelverglasung und eine Video-Gegensprechanlage. Die Residenz wird als lebenslaufbeständig (life-course-proof) beschrieben und die Anlage verfügt über einen unterirdischen Abfallbehälter. Die Betriebskosten umfassen eine Vorauszahlung für Heizung, Elektrizität und Wasser. Bestimmte Innenausstattungsgegenstände sind als übernahmefähig aufgeführt, insbesondere Laminatboden, Vorhänge und Voile, Einbauschränke, Beleuchtung und die Kochplatte.
Die Wohnung befindet sich im Wohnzentrum Jaap van Praaghuis, das eine Reihe von Einrichtungen und Diensten vor Ort umfasst, die mit einem größeren Pflegekomplex verbunden sind, wie gemeinschaftliche Außenbereiche, gemeinschaftliche Speise- und Aktivitätsräume, Geschäfte vor Ort und persönliche Pflegeleistungen.
Die in der Nähe befindlichen Annehmlichkeiten und Verkehrsanbindungen sind zu Fuß erreichbar: Grundschule ca. 210 m, weiterführende Schule ca. 270 m, Supermarkt ca. 190 m, Einkaufszentrum ca. 340 m und Bahnhof ca. 630 m. Die Zuweisungs- und Belegungsbedingungen für diese Wohnung geben eine Haushaltsgröße von 1–2 Personen vor, eine Mindestalter von 65 Jahren und eine Einschränkung bei zusammenlebenden Kindern im Seniorenkomplex.